Am 1. September diesen Jahres ist die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft getreten. Dieses hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen. Bei fahrlässiger Handhabung kann das mit Bußgeldern von bis zu 300.000 € führen.
Auch der Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten wurde ausgeweitet.