Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Leistungssätze von Hartz IV müssen neu berechnet werden, nachdem mehrere Bedürftige geklagt und teilweise recht bekamen.
Ab 2011 wird die Neuregelung in Kraft treten, bis dahin können Hartz-IV-Empfänger ihre Unterstützung mit Zusatzleistungen aufstocken, falls erforderlich.