Auf der einen Seite einer Bürgschaft gibt es den Bürgen, der sich verpflichtet für den Gläubiger ein zuspringen, falls dieser nicht mehr in der Lage ist die Pflichten zu erfüllen. Bürgschaften gibt vielerlei Arten, dennoch haben sie alles eines gemeinsam: Das Bürge-Gläubiger Verhältnis ist nicht ohne Risiko.