Koblenz (dpa) - Ein Arzt muss einen erwachsenen Patienten
während einer Untersuchung nicht ständig im Auge behalten, um ihn
von gefährlichem Leichtsinn abzuhalten. Das entschied das
Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem jetzt bekanntgewordenen
Beschluss.