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Kasse muss nicht zugelassenes Medikament nicht zahlen

Mainz (dpa) - Krankenkassen müssen ein nur im Ausland
zugelassenes Medikament allenfalls bei lebensbedrohlichen
Erkrankungen bezahlen. Das geht aus einem am Donnerstag (23.
September) bekanntgewordenen Urteil des Landessozialgerichts
Rheinland- Pfalz hervor.

Kategorie: Gesundheit-Familie Eingereicht vor 608 Tage von topfmodel

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