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Vor Schönheits-OP muss der Arzt umfassend aufklären

Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Ärzte müssen vor kosmetischen
Operationen auch über seltene Risiken und Konsequenzen umfassend
informieren. Unterlässt ein Arzt das, verstößt er gegen seine
Berufspflichten.

Kategorie: Gesundheit-Familie Eingereicht vor 528 Tage von topfmodel

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