Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss entweder vierteljährlich oder monatlich gemacht werden. Sie muss immer am 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Monats abgegeben werden.
Vierteljährlich
Vorjahres-Umsatz bis Euro 30.000
Unternehmer bis zu einem Vorjahresumsatz von Euro 30.000 müssen die UVA zwar erstellen, aber nicht abgeben (jedoch fristgerecht einzahlen). Die Verpflichtung zur Erstellung trifft sie vierteljährlich.
Vorjahres-Umsatz bis Euro 100.000
Diese Unternehmer müssen die UVA vierteljährlich erstellen und einreichen.