Die Sammelklage von privaten Krankenkassen gegen die Gesundheitsreform von 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Das entschied der Erste Senat des Gerichts unter dem Vorsitz seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier. Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei nicht verletzt, heißt es zur Begründung.