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Wann kann ich zurück in die gesetzliche Kasse?

Die Rückkehr in die Gesetzliche ist möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Konkret müssen Sie als Rückkehrwilliger nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 4.012,50 EUR monatlich betragen hat. Arbeitslosigkeit: wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich gesetzlich versichert.
Kategorie: Business-Finanz Eingereicht vor 761 Tage von Steffensemmler

Tags: krankenversicherung krankenkasse kranken

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