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Energieausweis und die Verwendung
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude. Insbesondere wegen standarisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Der Energieausweis ist vor allem dafür gedacht, überschlägig vergleichende Beurteilungen von Gebäuden und Gebäudeentwürfen
durchzuführen. Etwaige Empfehlungen für die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dienen der Information und sind nicht bindend.

Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Die dargestellten Vergleichswerte wurden in Anlehnung an die EnEV 2004 ermittelt. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche.

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt. Hinweise zur Verwendung des Energieausweises
Kategorie: Umwelt-Natur Eingereicht vor 1150 Tage von klausi

Tags: energieausweis energieeinsparverordnung energie

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